Nein, die Lohnkosten für die Küchenmontage kann man leider nicht im Rahmen eines Neubaus steuerlich absetzen. Es darf sich demnach nicht um die erste Einbauküche in einem Neubau handeln. Besteht Ihr Haus oder Ihre Wohnung aber schon länger, können Sie die Lohnkosten für die Küchenmontage absetzen, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Sie müssen nur Nutzer der Wohnung sein.
Übrigens erkennt das Finanzamt die Absetzbarkeit auch dann an, wenn sich Ihre neue
Marquardt Küche in einer Wohnung befindet, die Sie kostenlos ihren Kindern überlassen, oder wenn Sie sie für Ihre Ferienwohnung, die Sie selbst nutzen, gekauft haben.